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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
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Bundesverfassungsgericht Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Die bisher gespeicherten Daten müssen gelöscht werden.

Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten ohne Anlass verletze laut Gerichtspräsident das Grundrecht auf Schutz des Kommunikationsgeheimnisses. Die bisher gespeicherten Daten müssen gelöscht werden.

Eine absolute Absage an die Vorratsdatenspeicherung bedeutet das Urteil allerdings nicht. Die europäische Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde liegt, ist weiterhin gültig. Die Bundesregierung muss nun einen neuen Versuch unternehmen, diese in deutsches Recht zu übertragen. Dabei müsste der Gesetzgeber den Richtern zufolge einen strengen Maßstab entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten auch technisch umgesetzt werden müsse.

Damit die Datenspeicherung verfassungsrechtlich unbedenklich bleibe, müsse diese eine Ausnahme bleiben. Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht „unkontrolliert“ in den Händen der Telekommunikationsunternehmen liegen und von ihren „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ abhängen.

Das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war seit 2008 in Kraft. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für eine eventuelle Strafverfolgung sechs Monate lang zu speichern.

02.03.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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