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Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgesetz

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Gentechnikgesetzes für verfassungsgemäß erklärt. Laut den Karlsruher Richtern sei das Standortregister, in dem Felder mit genetisch veränderten Pflanzen aufgeführt sind, mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gleich gelte für die Haftungsregelung, nach der mit Gentechnik arbeitende Landwirte zahlen müssen, wenn Pollen veränderter Pflanzen ein Nachbarfeld verunreinigen. Das Gentechnikgesetz war 2004 von der rote-grünen Koalition durchgesetzt worden.

24.11.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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