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Bundesrat Weg für das neue Leistungsschutzrecht ist frei

Novelle passiert Bundesrat – Grüne sauer auf die SPD – Verleger zufrieden.

Berlin – Verleger dürfen künftig die Betreiber von Suchmaschinen im Internet für die Verwendung von längeren Presseartikeln zur Kasse bitten. Das macht das neue Leistungsschutzrecht möglich, das der Bundesrat am Freitag passieren ließ – trotz rot-rot-grüner Mehrheit in der Länderkammer. Die Grünen warfen daraufhin der SPD vor, sie habe als „Korrektiv zum Merkel-Murks versagt“. Die Verleger äußerten sich dagegen zufrieden über die „richtungsweisende Entscheidung“.

Presseverlage haben dem jetzt gebilligten Gesetz zufolge das ausschließliche Recht an der Veröffentlichung ihrer Presseerzeugnisse im Internet. Wenn Anbieter von Suchmaschinen die Artikel auch für ihre Dienste nutzen wollen, brauchen sie dafür Lizenzen. Es gibt aber Ausnahmen: Das reine Verlinken von Artikeln, ihre Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit und die Verwendung „einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte“ sollen weiterhin unentgeltlich möglich sein.

Nordrhein-Westfalen hatte bereits vor der Sitzung angekündigt, die Novelle trotz „großer handwerklicher Fehler“ billigen zu wollen. Denn der Bundesrat könne im Vermittlungsausschuss das Einspruchsgesetz lediglich verzögern – und sich des Vorwurfs der Blockade aussetzen. Letztendlich könne es aber nicht verhindert werden. Nach der Bundestagswahl werde es ein neues Gesetz geben, falls es neue Mehrheitsverhältnisse gebe.

Verleger: Informationsfluss im Internet bleibt erhalten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte, das Gesetz sei „ein beredtes Beispiel für die netzpolitische Inkompetenz der Merkel-Regierung“. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hätten die Sozialdemokraten vereitelt. „Netzpolitisch ist die SPD unglaubwürdig geworden, wenn sie mit großem Tamtam im Bundestag dagegen mobilisiert, um dann im Bundesrat nicht den Mut zu haben, ein falsches Gesetz zu stoppen“, schimpfte Beck.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärten dagegen, mit dem Gesetz würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt. „Denn bislang war es den Verlagen nicht möglich, aus eigenen Rechten gegen die Übernahme ihrer Inhalte vorzugehen.“ Beide Verbände betonten aber auch, das Recht auf Zitieren und Verlinken bleibe sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer erhalten: „Der Informationsfluss im Internet wird nicht eingedämmt.“

22.03.2013 - dapd / newsburger.de

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