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Bundesjustizministerium Seehofers Maut-Pläne europarechtlich unzulässig

Auch Alternativlösung ist „europarechtlich erheblichen Risiken ausgesetzt“.

Berlin – Das Bundesjustizministerium hält die Pläne des bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), eine Pkw-Maut für ausländische Autofahrer einzuführen, für europarechtlich unzulässig. In einem der „Welt“ vorliegenden Vermerk zur „Europarechtlichen Zulässigkeit einer Pkw-Maut für Ausländer“ heißt es, „dass eine Pkw-Maut nur für im Ausland (insbesondere anderen EU-Mitgliedstaaten) zugelassene Pkw – in welcher Form auch immer – in jedem Fall europarechtlich unzulässig wäre“. Unzweifelhaft sei das zunächst der Fall, wenn Seehofers Idee einer Maut nur für Ausländer umgesetzt würde und die deutschen Autofahrer explizit ausgenommen blieben.

„Art. 18 AEUV untersagt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“, heißt es in dem Ministeriumsvermerk. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes untersagten die Europäischen Verträge außerdem „Ungleichbehandlungen, bei denen es sich nicht um offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit handelt, die aber durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)“.

Aber auch die Alternativlösung Seehofers, eine Maut für alle Autofahrer einzuführen und die deutschen Autofahrer parallel durch eine Senkung der Kfz-Steuer zu entlasten, ist laut Bundesjustizministerium „europarechtlich erheblichen Risiken ausgesetzt“. Der Plan würde zwar dazu führen, dass Inländer und Ausländer scheinbar in gleicher Weise die Maut bezahlen, weil beide zum Beispiel eine Vignette benötigen. Doch die Juristen warnen: „Die unmittelbare Kompensation der Mautbelastung durch eine Steuersenkung nur für Inländer lässt sich jedoch als Umgehung des Diskriminierungsverbots ansehen.“ Auch das wäre europarechtlich unzulässig.

Weniger bedenklich, so heißt es in dem Vermerk weiter, „wäre es eventuell, wenn Entlastungen für Inländer zeitlich und inhaltlich/größenmäßig entkoppelt oder im Rahmen einer allgemeinen Kfz-Steuerreform (z.B. mit zusätzlichen Anreizen für emissionsarme Pkw) umgesetzt würden“. Wie groß diese Entkoppelung von Maut und Entlastungen an anderer Stelle sein müsste, um nicht mehr von einer unmittelbaren Kompensation nur für Inländer und damit mittelbaren Diskriminierung der Ausländer sprechen zu müssen, lasse sich allerdings „derzeit nicht sagen“.

Als Fazit halten die Experten des Bundesjustizministeriums fest: „Europarechtlich vollkommen unbedenklich wäre lediglich eine Mehrbelastung durch die Maut in gleicher Höhe für Inländer und Ausländer ohne jegliche Kompensation, also faktisch eine Abgabenerhöhung (auch) für Inländer.“

10.09.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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