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Raucher Adolfs vor dem BGH
© Uli Deck/dpa

Bundesgerichtshof Etappensieg für Raucher Friedhelm Adolfs

Prozess muss neu aufgerollt werden.

Karlsruhe – Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs hat vor dem Bundesgerichtshof einen Etappensieg erzielt. Er kann erst einmal in seiner Wohnung bleiben.

Der Prozess um die fristlose Kündigung seiner Wohnung wegen vermeintlicher Rauchbelästigung im Flur muss neu aufgerollt werden. Die Vorinstanz habe Rechtsfehler gemacht, so das Gericht am Mittwoch.

Die Richter hoben das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts auf und wiesen den Fall zur neuen Verhandlung dorthin zurück. Die Vorsitzende BGH-Richterin regte an, den Rechtsstreit ohne weiteren Prozess zu beenden. „Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben darf“, sagte Adolfs nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Er bezeichnete das Urteil als Teilerfolg.

Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, bemängelte der BGH. Es sei ein Rätsel, wie das Landgericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen etwa aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.

Die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger richtete außerdem einen „vorsichtigen Appell“ an die Beteiligten: Sie sollten sich überlegen, ob der Rechtsstreit ohne einen weiteren Prozess beendet werden könne. Man müsse schließlich „die Kirche auch im Dorf lassen“.

„Ich vermute, dass die Kündigung am Ende zurückgenommen werden muss“, sagte Michaelo Damerow vom Düsseldorfer Mieterverein. Seiner Ansicht nach stehen Raucher nicht zuletzt auch durch den Fall Adolfs immer stärker in der Kritik.

Seine Vermieterin hatte dem 76-jährigen Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe. Adolfs argumentierte, er rauche nur 15 Zigaretten am Tag.

Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte es im Juni als „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ bewertet, dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe.

Auch nach dem BGH-Spruch sei eine Kündigung wegen andauernder Geruchsbelästigung anderer Hausbewohner nach wie vor möglich, sagte Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland. Der Deutsche Mieterbund (DMB) betonte, beim BGH sei es nicht grundsätzlich um das Rauchen, sondern um prozessuale Fragen des konkreten Falls gegangen. „Rauchen ist und bleibt in der Wohnung erlaubt“, sagte Lukas Siebenkotten vom DMB.

Adolfs war zeitweise von einer Zwangsräumung bedroht. Er lebt jedoch noch immer in seiner Düsseldorfer Wohnung. Er war jahrzehntelang Hausmeister in dem Wohnhaus, das jetzt überwiegend aus Büros besteht.

18.02.2015 - dpa / newsburger.de

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