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Generalbundesanwalt
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Bundesanwaltschaft Hamburger Messerattentäter handelte alleine

Keine belastbaren Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte.

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Hamburger Messerattentäter Ahmad A. allein gehandelt hat.

„Die Ermittlungen haben keine belastbaren Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung, namentlich den sogenannten Islamischen Staat, ergeben“, teilte der Generalbundesanwalt am Freitag in Karlsruhe mit.

Der aus Pakistan stammende Ahmad A. hatte am 28. Juli in einer Hamburger Edeka-Filiale mit einem Messer einen Menschen getötet und sechs weitere verletzt.

Ahmad A. habe sich seine Opfer wahllos und stellvertretend zur Vergeltung des aus seiner Sicht Menschen islamischen Glaubens weltweit zugefügten Unrechts ausgesucht, so die Ermittler. „Dabei kam es ihm darauf an, möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten.“ Seine Taten wollte der Angeschuldigte im Kontext islamistischer Anschläge wahrgenommen und mithin als Beitrag zum weltweiten Jihad verstanden wissen, so der Generalbundesanwalt.

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg sei Anklage gegen den 26-Jährigen erhoben worden.

10.11.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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