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Bund-Länder-Finanzen Finanzministerium macht neuen Reformvorschlag

„Notfalls sind wir entschlossen, auf eine sehr reduzierte Lösung zurückzugehen.“

Berlin – Das Bundesfinanzministerium hat den Bundesländern laut eines Berichts der „Welt“ einen neuen Vorschlag für die Reform der Bund-Länder-Finanzen unterbreitet. Demnach will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Ländern statt den bisher geplanten sieben künftig acht Milliarden Euro mehr zur Verfügung stellen, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Regierungs- und Länderkreise.

Schäubles neuer Reformplan lehne sich stark an seinen Vorschlag von Mitte April an. So soll der Umsatzsteuervorwegausgleich, der dem eigentlichen Länderfinanzausgleich vorgeschaltet ist und der die Umsatzsteuer zwischen armen und reichen Ländern umverteilt, weiterhin wegfallen. Das Finanzministerium strebe ein einfaches und einstufiges System an, hieß es. Dafür gehe Schäuble aber an anderer Stelle einen Schritt auf die Länder zu. Anders als bisher poche er nicht mehr auf die volle Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich.

Im Bundesfinanzministerium ist man laut „Welt“ im Streit um die föderalen Finanzbeziehungen zunehmend verärgert über die Blockadehaltung der Länder. „Notfalls sind wir entschlossen, auf eine sehr reduzierte Lösung zurückzugehen, die lediglich die gesamtstaatliche Aufgabe im Blick behält“, hieß es aus Schäubles Haus. So sei im Falle einer weiteren Blockade durch die Länder denkbar, künftig lediglich den ostdeutschen Ländern sowie den finanzschwachen Staaten Saarland und Bremen Bundeshilfen zu gewähren. Alle anderen Forderungen fielen dann unter den Tisch.

Der neue Vorschlag dürfte besonders in den ostdeutschen Ländern schlecht ankommen. Zwar begrüßen sie, dass Schäuble ihnen auch über das Jahr 2019 Finanzhilfen zugesagt hat. Allerdings fürchten sie durch den Wegfall des Umsatzsteuervorwegsausgleichs herbe finanzielle Einbußen. Erst Anfang der Woche hatten die ostdeutschen Bundesländer sowie Berlin in einem gemeinsamen Brief Schäuble vor einer Abschaffung des Ausgleichstopfs gewarnt. Auch in den Jahren nach 2019 verfügten die ostdeutschen Länder „über eine eigene Steuerkraft von lediglich etwa der Hälfte des Bundesdurchschnitts“, schreiben die Landeschefs.

Zudem dürften „besonders finanzschwache Länder nicht von der gemeinsamen Entwicklung abgekoppelt werden“. Gerade für diese Länder sei die „unveränderte Fortführung des Umsatzsteuervorwegsausgleichs daher die maßgebliche Bedingung für einen tragfähigen Kompromiss zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen“, schreiben die Ministerpräsidenten. Aus Kreisen der ostdeutschen Länder hieß es zudem, auch die nun in Aussicht gestellten acht Milliarden Euro seien zu wenig. „Die Länder brauchen zehn Milliarden Euro mehr pro Jahr“, hieß es.

Eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen ist notwendig, weil 2019 sowohl der jetzige Länderfinanzausgleich als auch der Solidarpakt II für den Aufbau Ost auslaufen. Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni eine Einigung im Streit um die Bund-Länder-Finanzen zu finden.

12.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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