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Friedrich Schorlemmer
© Franz Mozer / CC BY-SA 3.0

Bürgerrechtler Grundrecht auf Asyl darf nicht zur Disposition stehen

„Das Grundrecht auf Asyl ist ein einklagbares Menschenrecht.“

Berlin – Der Wittenberger Theologe und Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer lobt die „unbeirrte“ Haltung von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Flüchtlingspolitik. In einem Gastbeitrag in der Tageszeitung „neues deutschland“ (Ausgabe von Mittwoch) bezeichnet Schorlemmer die Kanzlerin als „Verfassungspatriotin“, weil sie die Grundrechte – insbesondere das Grundrecht auf Asyl – gegen Angriffe auch aus den eigenen Reihen verteidige.

„Angesichts der rechtspopulistischen Nebelkerzen aus CSU, Teilen der CDU und der AfD“, so Schorlemmer, „muss das in Erinnerung gerufen werden: Das Grundrecht auf Asyl ist ein einklagbares Menschenrecht“.

Gleichzeitig warnt Schorlemmer davor, Probleme bei der Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme zu übergehen. „Wer verantwortlich und an Menschenrechten orientiert handelt“, so der Theologe, „wird nicht Ängste schüren, aber auf sie reagieren und sie so aufgreifen, dass sie auf ihren rationalen Kern zurückgeführt, praktisch vermindert, sozial und psychologisch bearbeitet werden“.

Vehement wendet sich Schorlemmer gegen die Schließung von Grenzen im Schengen-Raum. In Merkels Satz „Wir schaffen das“ stecke auch „das europäische Wir“. Schorlemmer: „Das wunderbare Friedensprojekt Europa, das wirtschaftlichen Wohlstand und grundsätzlich gleiche Würde und gleiches Recht befördert, steht zur Debatte.“

26.01.2016 - newsburger.de

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