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Kartellrecht EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Nike

Weiterverkauf von Lizenzprodukten an andere Länder verboten.

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 12,5 Millionen Euro gegen den US-Sportartikelhersteller Nike verhängt.

Das Unternehmen habe seinen Händlern den Weiterverkauf von Lizenzprodukten an andere Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verboten, teilte die Brüsseler Behörde am Montag zur Begründung mit. Das Verbot galt demnach für Fanartikel einiger der bekanntesten Fußballvereine und -verbände Europas, für die Nike die Vermarktungsrechte innehat.

„Markenartikel ihrer Lieblingsmannschaft wie Trikots oder Schals sind bei Fußballfans sehr beliebt. Nike hat viele seiner Lizenznehmer am Verkauf von Markenartikeln in andere Länder abgehalten, was für die Verbraucher weniger Auswahl und höhere Preise zur Folge hatte“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Das verstoße gegen das EU-Kartellrecht und sei somit rechtswidrig.

Nach Angaben der EU-Kommission hatte Nike „über seine rechtlichen Verpflichtungen hinaus“ bei der Aufarbeitung der Vorwürfe mit den EU-Wettbewerbshütern zusammengearbeitet. Als Gegenleistung für diese Zusammenarbeit gewährte die EU-Kommission Nike eine Geldbußenermäßigung von 40 Prozent.

25.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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