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Gesetzesänderung Bremen lockert Friedhofszwang

Asche von Verstorbenen darf in privaten Gärten verstreut werden.

Bremen – Bremen hat als erstes deutsches Bundesland den Friedhofszwang gelockert. Die Bremer Bürgerschaft beschloss am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung. Damit darf in der Hansestadt die Asche von Verstorbenen in privaten Gärten verstreut werden. Auch öffentliche Flächen sollen für die neue Bestattungsform ausgewiesen werden.

Allerdings muss eine Erklärung des Verstorbenen vorliegen, in der er in diese Form der Bestattung einwilligt. Zudem muss er festlegen, wer sich das Verstreuen der Asche kümmern soll. Beim Ausstreuen muss es darüber hinaus windstill sein, um ein Verwehen der sterblichen Überreste zu verhindern.

20.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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