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Musterprozess Justiz knöpft sich im Cum-Ex-Skandal Banken vor

Ein Urteil, das sich gegen diese Banken richten würde, hätte Signalwirkung.

Bonn – Die Justiz will offenbar so schnell wie möglich klären, ob und in welchem Umfang Banken für Deutschlands größten Steuerskandal haften müssen. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR will das Landgericht Bonn in einem dort anstehenden Musterprozess um mutmaßlich kriminelle Aktiengeschäfte zu Lasten des Fiskus diverse Geldinstitute und weitere Finanzunternehmen als sogenannte Nebenbeteiligte vorladen.

Das Landgericht hat ein entsprechendes Schreiben unter anderem an eine Privatbank verschickt, die ebenso wie viele andere Banken aus dem In- und Ausland in den Cum-Ex-Skandal verwickelt sein sollen, dies aber bestreitet.

Es geht um den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende. Bei diesen Geschäften haben sich nach Erkenntnissen von Staatsanwälten zahlreiche Banken und Börsenhändler eine auf die Dividendenerlöse einmal fällige Steuer mehrmals erstatten lassen. Der Schaden für die Staatskasse soll insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro betragen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat beim Landgericht Bonn zwei ausländische Börsenhändler angeklagt. Ob ihr Handeln aufgrund einer Gesetzeslücke legal oder ob es kriminell war, muss noch geklärt werden. Das Gericht könnte in dem Prozess beschließen, dass die Banken für den Schaden aufkommen müssen.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen die beiden Börsenhändler sind 33 einzelne Fälle beschrieben, in denen der Fiskus um 440 Millionen Euro betrogen worden sei. In all diesen Fällen sollen Banken geholfen und an dem mutmaßlichen Steuerraubzug mitgewirkt haben. In der Anklage sind neben der Privatbank noch drei weitere Geldinstitute genannt, darunter eine ausländische Großbank.

Ein Urteil, das sich gegen diese Banken richten würde, hätte Signalwirkung. Dann könnten wahrscheinlich auch Dutzende andere Geldinstitute haftbar gemacht werden, darunter auch Großbanken aus Frankreich, Großbritannien, den USA und sogar Australien.

Das Landgericht äußerte sich auf Anfrage nicht zum Stand des Verfahrens, da noch nichts entschieden sei, ein Termin für den Prozessauftakt ist noch offen. Es gilt aber als sicher, dass die Richter die Anklage zulassen und dann auch prüfen werden, ob die betroffenen Banken sich mitschuldig gemacht haben und zahlen müssen.

Das geschähe dann auf Basis neuer Regeln im Strafgesetzbuch. Die erst seit zwei Jahren gültigen Paragrafen 73 a und b ermöglichen bei Unternehmen, die in kriminelle Geschäfte verwickelt sind, die „Einziehung“ von Vermögen.

30.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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