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BGH-Urteil verpflichtet geschiedene Alleinerziehende zur Vollzeitarbeit

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Pflicht zur Vollzeitarbeit für geschiedene Alleinerziehende verschärft. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil müssen diese in der Regel wieder Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Die Kinderbetreuung neben einer Vollzeittätigkeit sei grundsätzlich keine „überobligatorische Belastung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Anspruch auf Unterhalt bestehe zudem nur, wenn die Unmöglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung schlüssig nachgewiesen werden könne.

Voraussetzung für die Pflicht zur Vollzeitarbeit sei allerdings, dass eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht, so die Richter weiter. Grundsätzlich müsse im Einzelfall entschieden werden.

Dem Urteil lag der Fall einer alleinerziehenden Mutter eines Grundschulkindes zugrunde, die halbtags arbeitet und zum finanziellen Ausgleich weiterhin Unterhalt von ihrem geschiedenen Mann erhalten will. Dieser Anspruch wurde vom BGH zurückgewiesen. Der Fall wurde zum zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf zurück verwiesen, welches zuvor zugunsten der Mutter entschieden hatte. Diese muss nun die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts darlegen und nachweisen, warum ihr eine Vollzeittätigkeit nicht möglich ist.

02.08.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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