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Zeitungen und Zeitschriften an einem Kiosk
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Zusätzliche Lohnkosten Zeitungsverleger warnen vor Mindestlohn

„Der vorgesehene Mindestlohn greift in die Pressefreiheit ein.“

Berlin – Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) warnt die Bundesregierung eindringlich vor der „Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns“ in Höhe von 8,50 Euro. Die Branche fürchtet 225 Millionen Euro an zusätzlichen Lohnkosten, schreibt der BDZV in einem Brief an mehrere Bundesminister, der dem Nachrichtenmagazin „Focus“ vorliegt.

Darin heißt es: „Die Nebentätigkeiten von etwa 16.000 Zustellern wären betroffen und gefährdet.“ Botenjobs fielen durch die notwendige Vergrößerung der Zustellbezirke weg. Die Zeitungsboten seien überwiegend Minijobber und im Osten bis zu 80 Prozent Hartz-IV-Empfänger.

Zudem stelle ein Gutachten des langjährigen Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio fest: „Der vorgesehene Mindestlohn greift in die Pressefreiheit ein.“ Denn zum Schutzbereich der Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gehöre der „Vertrieb von Presseerzeugnissen einschließlich der morgendlichen Zustellung von Zeitungen per Boten“.

09.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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