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Datenschutzgrundverordnung Wirtschaft beklagt „Verwirrung und Unsicherheit“ durch DSGVO

„Die DSGVO ist das befürchtete Bürokratiemonster geworden.“

Berlin – Auch ein Jahr nach Inkrafttreten der europaweit einheitlichen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tun sich Unternehmen in Deutschland weiter schwer mit den Regeln.

„Die DSGVO ist wie die Büchse der Pandora – alles, was sie gebracht hat, ist Verwirrung und Unsicherheit auf Seiten der Unternehmen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, dem „Handelsblatt“.

Unzählige unbeantwortete Fragen lägen weiterhin stapelweise auf den Schreibtischen der Aufsichtsbehörden. „Die Rechtsunsicherheit für Unternehmen ist enorm“, so Kampeter. Wer im globalen Wettbewerb bestehen will, müsse aber schnell agieren. „Undurchsichtige Regelwerke wie die DSGVO schränken Unternehmen in ihrer Handlungsfreiheit ein und sind kontraproduktiv.“

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zog anlässlich des bevorstehenden Jahrestags der DSGVO am 25. Mai eine ernüchternde Bilanz. Das neue Regelwerk lege zwar den Grundstein für einen gemeinsamen Markt in der EU. „Sie hat das Zeug, sich zu einem weltweiten Standard zu entwickeln“, sagte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, dem „Handelsblatt“.

Die DSGVO sei aber teuer für die Unternehmen. „Sie greift mit umfassenden Dokumentations- und Informationspflichten oder Datenschutz-Folgenabschätzungen tief in Unternehmensprozesse ein“, bemängelte Plöger. Dass es „vielfach“ noch keine Rechtssicherheit gebe, zeige der massive Anstieg der Beratungsanfragen bei den Aufsichtsbehörden. „Datenschutz in der EU darf kein Standortnachteil werden“, warnte die BDI-Expertin.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht sich in seinen Vorbehalten gegen die Vorschriften bestätigt. „Die DSGVO ist das befürchtete Bürokratiemonster geworden“, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem „Handelsblatt“.

Der DIHK hat gemeinsam mit den IHKs im April dieses Jahres eine Umfrage unter 4.500 Unternehmen durchgeführt, um die aktuellen Probleme der Praxis festzustellen. Nach einer ersten Auswertung lasse sich sagen, so Wernicke: „An der durch die DSGVO geschaffenen Rechtsunsicherheit hat sich auch ein Jahr nach Inkrafttreten nichts geändert.“

einhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer forderte als Konsequenz ein Datenschutzrecht, welches die Verhältnismäßigkeit wahrt – „denn nicht jedes Unternehmen ist ein Datenkrake“, sagte von Eben-Worlée der Zeitung. Daher müsse die Bändigung der Plattform-Ökonomie richtig adressiert werden.

„Sie darf nicht dazu führen, dass mittelständische, familiengeführte Unternehmen genau wie die Datengiganten Amazon und Co. behandelt werden.“ Daher sollten Unternehmen mit beispielsweise weniger als 50.000 Datensätzen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO herausgenommen werden, schlägt der Verbands-Präsident vor.

Zudem plädiert von Eben-Worlée für eine längere Schonfrist für kleine und mittlere Unternehmen. Wenigstens bei Bagatellverstößen sollte eine erste Ermahnung durch die Aufsichtsbehörden bußgeldfrei bleiben. „Dies auch, um Abmahnvereinen nicht den roten Teppich auszurollen.“

21.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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