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Fahrradfahrer
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Vor BGH-Entscheidung Dobrindt erneut gegen Helmpflicht für Radfahrer

Urteil des Bundesgerichtshofs wird erwartet.

Berlin – Vor einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Gebrauch von Fahrradhelmen hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seine Ablehnung einer gesetzlichen Regelung bekräftigt. „Die Einführung einer Helmpflicht steht für mich derzeit nicht zur Debatte“, sagte Dobrindt dem Nachrichtenmagazin „Focus“.

Die Karlsruher Richter müssen am kommenden Dienstag den Fall einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein entscheiden. Die mittlerweile 61-Jährige hatte 2011 bei einer Kollision mit einem Pkw schwere Kopfverletzungen erlitten. Weil sie keinen Fahrradhelm trug, weigert sich die Versicherung der Unfallgegnerin, den vollen Schadenersatz zu leisten.

Der Frankfurter Verkehrsrechtler Martin Tibbe sagte „Focus“, wenn der BGH gegen die Radfahrerin entscheide, „entstünde eine Helmpflicht durch die Hintertür“. Künftig könnten Versicherungen mit Verweis auf den BGH auch anderen Unfallopfern Geld verweigern.

Vor dem Oberlandesgericht Schleswig musste die verunglückte Radfahrerin bereits im Juni 2013 eine Niederlage hinnehmen. Die Richter sahen bei ihr ein „Mitverschulden“ von 20 Prozent, weil sie „keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen“ habe. Man könne „grundsätzlich“ davon ausgehen, „dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm“ trage.

Der BGH wird am 17. Juni zur Sache verhandeln.

15.06.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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