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Bundeskriminalamt BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz
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BfV Verfassungsschutz stellte 2016 in 350 Fällen Sicherheitsrisiko fest

„Jeder, der Zugang zu Waffen hat, sollte sicherheitsüberprüft werden können.“

Berlin – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im vergangenen Jahr bei Sicherheitsüberprüfungen in rund 350 Fällen ein Sicherheitsrisiko festgestellt. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf das Bundesinnenministerium.

Das BfV führt demnach maßgeblich die Kontrollen im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich wie zum Beispiel in Wirtschaftsunternehmen durch, wenn dieses mit Verschlusssachen arbeitet. Darüber hinaus gibt es beispielsweise Kontrollen der eigenen Mitarbeiter durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und bei der Bundeswehr durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD).

Der Bundesrat berät am heutigen Freitag über strengere Vorgaben bei der Sicherheitsüberprüfung. „Heutzutage können sicherheitsrelevante Erkenntnisse nicht nur bei Polizei- oder Verfassungsschutzbehörden vorliegen, sondern auch in sozialen Netzwerken“, sagte CDU-Innenexperte Clemens Binninger der „Welt“. Diese müssten überprüfbar sein. Es sei nur zeitgemäß: Zudem lehre die Erfahrung, dass „wir auch dort genau hinschauen müssen, wenn es darum geht, Extremisten erkennen zu können“, erklärte Binninger.

In besonderen Fällen soll es bald auch möglich sein, Informationen durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden einzuholen und auszuwerten.

Binninger hält zudem eine weitere Verschärfung der Regeln für notwendig, zum Beispiel mit Blick auf Mitarbeiter der Bundespolizei: „Für die Zukunft hoffe ich auf weitere Verbesserung: Jeder, der Zugang zu Waffen hat, sollte sicherheitsüberprüft werden können, wenn es die oberste Bundesbehörde für notwendig hält.“

12.05.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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