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Corona-Krise VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Die Menschen hätten sich ihre Situation nicht ausgesucht.

Berlin – Der Sozialverband VdK warnt vor schwerwiegenden Folgen, die die Coronakrise für Menschen mit Erwerbsminderung haben könnte. Wegen der Kontaktbeschränkungen komme es derzeit zu Verzögerungen bei den Gutachten, die für einen Bezug der Erwerbsminderungsrente für gewöhnlich angeordnete werden, heißt es in einem Brief des Sozialverbandes an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben) berichten.

„Wenn aber erst zu einem späteren Zeitpunkt die Erwerbsminderung durch den Gutachter festgestellt wird, so besteht die erhebliche Gefahr, dass zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen“, heißt es in dem Brief weiter. Schlimmstenfalls könnten Betroffene wegen der Coronakrise ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren.

Grund sei die gesetzliche Bestimmung, wonach Betroffene in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt des Leistungsfalls drei Jahre Beitragszeiten gesammelt haben müssten. Werde der Leistungsfall erst verspätet festgestellt, könnten Versicherte entscheidende Monate verlieren.

In dem Schreiben an Heil fordert der VdK deshalb eine Verlängerung der Fünf-Jahres-Frist für die Zeit der Verzögerung von Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren, die durch Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise hervorgerufen worden sind.

„Die Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, dürfen durch Corona nicht noch zusätzlich bestraft werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Die Menschen hätten sich ihre Situation nicht ausgesucht.

Man müsse die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente anpassen, „indem wir die Zeitverzögerungen bei den Gutachten durch die Pandemie berücksichtigen“, forderte die VdK-Präsidentin. Dies sei die Bundesregierung „den Menschen schuldig, die eingezahlt haben und einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben haben.“

22.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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