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Bleiberecht und Ausweisungen SPD verteidigt geplante Neuregelun

„Großer Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand.“

Berlin – Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, hat die Kritik von Opposition und Flüchtlingsorganisationen am Gesetzentwurf zur Reform des Bleibe- und Aufenthaltsrechts zurückgewiesen und den Kompromiss mit der Union als „Paradigmenwechsel in der Ausländerpolitik“ gelobt. „Die Reform des Bleiberechts ist ein großer Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand“, sagte er dem „Kölner Stadtanzeiger“ (Donnerstagsausgabe).

Es gebe zwar sicher noch Kleinigkeiten, über die man im parlamentarischen Verfahren reden werde, etwa bei den Opfern vom Menschenhandel oder dem neu eingeführten viertägigen Ausreisegewahrsam. Das Bleiberecht werde aber nicht durch die Aufenthaltsverbote unterhöhlt, die Wiedereinreisesperren richteten sich vor allem auf Ausnahmefälle, so Lischka.

Auch bei den neu definierten Haftgründen für abgelehnte Asylbewerber gebe es keine Verschärfung. „Das ist eine gesetzliche Festschreibung dessen, was bisher schon Rechtsprechung war.“

Dem stimmte der Berliner Ausländerrechtsexperte und Anwalt Rolf Stahmann zu, der darauf hinwies, dass schon jetzt abgelehnte Asylbewerber in Abschiebehaft kommen können, wenn sie Schleuser bezahlt haben. Von einer Verschärfung könne zumindest bei den Haftgründen nicht gesprochen werden, sagte Stahmann der Zeitung. Das habe beim ersten vorgestellten Entwurf im Mai noch ganz anders ausgehen.

„Im Vergleich zum letzten Entwurf sind die schlimmsten Punkte zum Glück entschärft worden. Jetzt kann nicht mehr jeder Dublin-Fall automatisch nach der Einreise in Abschiebehaft genommen werden, nur weil er zum Beispiel unter Umgehung einer Grenzkontrolle nach Deutschland gekommen ist. Dennoch können Asylsuchende noch zu leicht in Haft genommen werden.“

Die Bedenken der Opposition beim Bleiberecht hält er indes nicht für ganz unbegründet. So könne einem Geduldeten die Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn er vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Das sei definitiv ein Makel, so Stahmann.

„Viele der langjährig Geduldeten könnten unter dieses Ausschlusskriterium fallen, weil sie damals falsche Angaben gemacht haben. Sie sind deswegen zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber es wird auf den Einzelfall ankommen.“

04.12.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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