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Grundsteuer SPD unzufrieden mit Öffnungsklauseln

Ein „Einfach-ungerecht-Modell“.

Berlin – In der SPD wächst die Unzufriedenheit mit der Öffnungsklausel in der geplanten Grundsteuerreform: In dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung einführen kann.

„Die von der CSU erzwungene Öffnungsklausel ist aus meiner Sicht nichts anderes als ein Ausdruck von steuerpolitischer Provinzialität und Kleinstaaterei“, sagte Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der „Welt“ (Samstagsausgabe).

Zudem drohe eine Benachteiligung von Wohnlagen am Stadtrand. „Die Öffnungsklausel bedeutet, dass jedes Land das beschließen kann, was es für richtig hält. Also etwa auch modifizierte Varianten des Bundes- oder des Flächenmodells, bis hin zur Bodenwertsteuer. Die Öffnungsklausel droht darum über kurz oder lang zu einer Rechtszersplitterung zu führen“, so der SPD-Politiker weiter.

Trotzdem habe die SPD „zähneknirschend“ dem Entwurf zustimmen müssen, weil „die staatspolitische Verantwortung gegenüber den Kommunen“ an erster Stelle stehe. Ohne neue Grundsteuer drohe ein Finanzchaos, sagte Daldrup.

Das sogenannte Flächenmodell, bei dem die Grundsteuer anhand von Grundstücks- und Wohnflächen berechnet werden kann, wird vor allem von der bayerischen Landesregierung favorisiert. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eine Öffnungsklausel in dem Gesetz deshalb zur Bedingung für seine Zustimmung zu einer Reform gemacht. Medienberichten zufolge prüfen auch andere Bundesländer die Einführung eines Flächenmodells.

Der Immobilienexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, Michael Voigtländer, hält ein Flächenmodell für keine ideale Lösung: „Ein großer Kritikpunkt ist aus unserer Sicht, dass innerstädtische teure Lagen genauso besteuert werden wie Wohnimmobilien in Randgebieten. Diejenigen Mieter und Eigentümer in den guten Wohnlagen werden also in Bezug auf die Steuerlast etwas unterstützt“, sagte er der „Welt“. Zudem seien am Stadtrand „oft größere Wohnflächen anzutreffen, die relativ höhere Besteuerung trifft die Bürger dort also mehrfach. Das ist schwer zu vermitteln“, so der Immobilienexperte weiter.

Aus ökonomischer Sicht sei die Grundsteuer eine Gegenbuchung zur Nutzung der kommunalen Infrastruktur. „Wer zentral wohnt, hat einen größeren Nutzen von kulturellen Einrichtungen, Nahverkehr, Parks, und so weiter“, sagte Voigtländer der „Welt“. Das schlage sich „auch nieder im Immobilienwert. Deshalb sind wir für die Bodenwertsteuer, weil diese die Leistungsfähigkeit einer Immobilie berücksichtigt“, so der Immobilienexperte weiter.

Die steuerliche Gleichbehandlung von teuren Top-Lagen mit billigen Randlagen ist auch ein Haupt-Kritikpunkt bei der SPD: „Ein großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus würde höher besteuert als ein kleines Grundstück, auf dem eine Villa steht“, so der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Das sei „im höchsten Maße ungerecht“.

Das sogenannte „Einfach-Modell“ der CSU sei darum „in Wirklichkeit ein `Einfach-ungerecht-Modell`. Ich bin gespannt, wie die Länder, die jetzt abweichen wollen, ihrer Bevölkerung ein solches Modell erklären wollen“, sagte Daldrup der „Welt“.

05.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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