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Jens Spahn
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CDU Spahn will Daten der Kassenpatienten für Forschung freigeben

Die Industrie wird nicht genannt, sie ist aber auch nicht explizit ausgeschlossen.

Berlin – Die Gesundheitsdaten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne ihr Einverständnis für die Forschung verwendet werden können. Das sieht ein Passus im sogenannten Digitale-Versorgungs-Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, das bereits in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagsausgaben).

Laut Gesetzentwurf müssen die gesetzlichen Krankenkassen die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Kassen melden, der sie dann der Forschung zur Verfügung stellt. Damit entstünde eine der umfangreichsten Datensammlungen in der Bundesrepublik. Eine Möglichkeit für die Versicherten, der Weitergabe dieser hochsensiblen Daten zu widersprechen, sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

„Es ist hoch bedenklich, dass Spahn im Schweinsgalopp, praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion, die kompletten Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte“, sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es sei an keiner Stelle intensiver diskutiert worden, ob Datenschutz und Datensicherheit hinreichend gewährleistet seien. Zudem gebe es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben zur Pseudonymisierung der Daten.

Klein-Schmeink sagte, außerdem fehlten Regelungen zu Löschfristen und den Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten. Das solle erst in einer Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt werden. „Damit entzieht Spahn dem Bundestag als Gesetzgeber wichtige Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten“, so die Grünen-Gesundheitsexpertin.

Die von den Kassen gelieferten Datensätze werden laut Gesetzentwurf erst beim Kassen-Spitzenverband pseudonymisiert, aber nicht verschlüsselt. Sie sollen den Planungen zufolge dann an ein neues Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden. Die Daten können laut Gesetzentwurf von Behörden, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genutzt werden. Die Industrie wird nicht genannt, sie ist aber auch nicht explizit ausgeschlossen.

Bei der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs im Bundestag Mitte Oktober hatten IT-Sachverständige das Vorhaben scharf kritisiert. Auch der Bundesrat hat massive Bedenken geäußert. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Versicherten gewahrt bleibt“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf von Spahn.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat ebenfalls reagiert. „Wir haben Bedenken!“, schrieb Kelber auf Twitter. Man habe dem Gesundheitsministerium Empfehlungen gegeben und werde dem Bundestag eine Stellungnahme zuleiten.

02.11.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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