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Organspende-Reform Spahn stellt Gesetzentwurf vor

„Das ist keine Organabgabepflicht.“

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat gemeinsam mit mehreren Bundestagsabgeordneten einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine „doppelte Widerspruchslösung“ bei der Organspende vorgestellt.

Unter der Voraussetzung einer „breiten und individuellen Information“, sei es vertretbar, dass „als Organspender gilt, wer nicht ausdrücklich widerspricht, oder wer nicht ausdrücklich gegenüber seinen Angehörigen und seinen engsten Verwandten entsprechend das zum Ausdruck gebracht hat“, sagte Spahn am Montagvormittag in Berlin.

„Das ist keine Organabgabepflicht“, da man begründungsfrei widersprechen könne. „Es ist aber eine Pflicht, sich damit zu beschäftigen“, so Spahn weiter.

Zur Begründung der Notwendigkeit einer Widerspruchslösung hob der Gesundheitsminister die zuletzt weiter gesunkene Zahl der Organspenden hervor. Als weitere Unterstützer der Initiative waren SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, Georg Nüßlein (CSU) sowie die Linken-Politikerin Petra Sitte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs dabei.

Laut dem Vorschlag sollen alle Bürger als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprochen haben. Bei Widerspruch muss man sich in einem Register eintragen. Auch Angehörige sollen für Verstorbene widersprechen können.

Der Vorstoß vom Montag wird allerdings nicht der einzige fraktionsübergreifende Entwurf bleiben. Ein Gruppe von Abgeordneten sieht eine verpflichtende Entscheidung vor, wobei den Bürgerämtern eine entscheidende Rolle zukommen soll. Eine aktive Zustimmung wäre bei dem Vorschlag, den unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock unterstützt, weiter nötig. Die letztendliche Entscheidung im Bundestag soll frei ohne Fraktionsdisziplin stattfinden.

01.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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