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Brexit Spahn fürchtet Folgen für medizinische Versorgung

Viele Hersteller haben ihre Medizinprodukte in Großbritannien zugelassen.

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürchtet im Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union Versorgungsprobleme bei wichtigen Medizinprodukten.

In einem Schreiben an die EU-Kommission, über welches das „Handelsblatt“ berichtet, warnt Spahn davor, dass es bei einem chaotischen Brexit „spätestens ab Mitte April“ auch in Deutschland zu Engpässen kommen könnte. Der Minister rief die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten auf, sich auf einen gemeinsamen Krisenplan zu verständigen. Zahlreiche Implantate, Herzschrittmacher oder Produkte zur Untersuchung von Blutproben benötigen nach dem britischen Ausscheiden aus der EU eine neue Zulassung.

„Bei einem ungeregelten Brexit ist ohne die Verständigung auf praktikable Verfahrensweisen davon auszugehen, dass zehntausende Medizinprodukte ihre formelle Verkehrsfähigkeit in der EU verlieren und damit auf dem europäischen Markt nicht mehr zur Verfügung stehen“, heißt es in Spahns Brief.

Vor allem mögliche Engpässe bei den sogenannten In-Vitro-Diagnostika, mit denen beispielsweise Blutspenden auf Krankheiten wie HIV getestet werden, bereiten dem Gesundheitsminister Sorgen. „Ich befürchte, dass auch in Deutschland spätestens ab Mitte April 2019 die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Blutprodukten gefährdet sein kann“, warnte er.

Medizinprodukte werden von Expertenstellen in allen EU-Ländern geprüft und bewertet. In der Bundesrepublik übernehmen diese Aufgabe unter anderem die TÜV-Gesellschaften und die Dekra. Dabei haben sich die verschiedenen Stellen auf unterschiedliche Produktkategorien spezialisiert. Ihr Zertifikat gilt für den gesamten europäischen Markt.

Viele Hersteller haben ihre Medizinprodukte in Großbritannien zugelassen. Bei einem Brexit ohne Abkommen würden von britischen Instituten ausgestellte Bescheinigungen ungültig. Spahn regte nun unter anderem an, eine Übergangszeit von zwölf Monaten zu schaffen, in der betroffene Hersteller ihre Produkte unter Auflagen weiter vertreiben dürfen.

28.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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