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CDU Sensburg will mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

„Auch in der digitalen Welt muss die Polizei arbeiten können.“

Berlin – Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) hat der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden gefordert.

Es könne nicht sein, „dass die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei in der digitalen Welt jetzt hilflos wird, dass sie im Grunde nichts mehr machen kann. Dann können wir die Polizei nach Hause schicken. Auch in der digitalen Welt muss die Polizei arbeiten können“, sagte Sensburg am Dienstag dem Deutschlandfunk.

Man breche die „Verschlüsselung natürlich nicht bei jedem, sondern bei einem konkreten Anlass – bei den Personen, die zum Beispiel im Verdacht stehen, Straftaten zu begehen“, so der CDU-Politiker weiter. Zudem sollten bei einem „konkreten Anlass“ Befugnisse, die die Polizei bereits habe, auf den Verfassungsschutz ausgeweitet werden können.

Statt durch einen richterlichen Beschluss, solle dies „zum Beispiel“ durch die „G10-Kommission“ geschehen. Das G10-Gremium sei ein „sehr demokratisches Gremium. Es sind entweder Abgeordnete darin oder vom Bundestag Gewählte“, sagte Sensburg. Die sogenannte G10-Kommission mache dies „ja auch bisher, zum Beispiel, wenn es um den Verdacht“ des Terrorismus, des Rechtsradikalismus oder des Linksradikalismus gehe.

Zudem halte er es „auch für richtig zu sagen, wir intensivieren den Kampf gegen Extremisten, rechts wie links. Wir haben jetzt speziell die Rechtsextremen im Fokus. Das halte ich auch für richtig. Und da halte ich es auch für wünschenswert sogar, wenn Personal aufgebaut wird. Wir können ja nicht auf dem rechten Auge blind sein“, so der CDU-Innenpolitiker weiter.

Zudem müsse bei der Vorratsdatenspeicherung „noch stärker konkretisiert werden, was der Grund ist für das Speichern. Es muss noch klarer sein, wo gespeichert wird, welche Kontrollmöglichkeiten sind und welche Löschfristen dann bestehen“, sagte Sensburg.

Wenn man diese Punkte wirklich regele, könne man auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts arbeiten, denn man habe „viele Fälle“, wo man rückwirkend schauen wolle, „wer sind die Komplizen der Täter, und das ist in Deutschland nicht möglich beziehungsweise davon abhängig, ob der Provider selber speichert oder nicht“, so der CDU-Politiker weiter.

Die Vorratsdatenspeicherung verhindere zwar keine Straftaten, aber sie ermögliche es, „nach Straftaten ein Täternetzwerk aufzudecken, wie wir es zum Beispiel im Rahmen der Kinderpornografie, im Waffenhandel etc. haben“, sagte Sensburg dem Deutschlandfunk. Dann könne man „nachträglich schauen, mit wem hat der Täter kommuniziert“ und ob es weitere Täter oder weitere Beihelfer gebe.

15.10.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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