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Gutachten Schuldenbremsen der Länder wirken nicht immer

„Eine der größten Errungenschaften des vergangenen Jahrzehnts.“

Berlin – Die Schuldenbremsen der Bundesländer haben einige Lücken. Das zeigt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, über welches die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtet. Die Bundesländer regeln die Schuldenbremsen für ihre Landeshaushalte selbst. Das ist noch nicht überall passiert.

Brandenburg und das Saarland beispielsweise haben noch gar keine Regelungen erlassen. Viele andere Länder aber erlauben laut FAS, dass landeseigene Betriebe oder Sonderfonds Schulden aufnehmen, zum Beispiel Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Niedersachsen und Bayern besteht diese Möglichkeit theoretisch, auch wenn sie im Moment nicht genutzt wird.

Fabio De Masi, stellvertretender Fraktionschef der Linkspartei, findet das gar nicht so schlecht. „Deutschland bekommt bei negativen Anleiherenditen Geld von Investoren geschenkt. Anstatt die Schuldenbremse auf Länderebene zu härten, muss Deutschland den öffentlichen Investitionsstau auflösen“, sagte er der FAS.

„Die öffentlichen Investitionen müssen rauf, um unsere Infrastruktur fit zu machen. Bund und Länder brauchen eine goldene Regel der Finanzpolitik, die eine Kreditaufnahme im Umfang öffentlicher Investitionen zulässt. Denn Investitionen schaffen Vermögen für zukünftige Generationen.“

Das lehnt Florian Toncar, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, ab. Er verwies darauf, dass selbst die Anschaffung von Digitalfunk für die Polizei formal als Investition gezählt werde. „Das ist wichtig, aber damit wird kein Vermögen für kommende Generationen aufgebaut.“ Investitionen ließen sich auch anders finanzieren.

„Die Schuldenbremse ist eine der größten Errungenschaften des vergangenen Jahrzehnts. Die vorteilhaften Kreditkonditionen des Bundes hängen auch damit zusammen“, sagte der FDP-Politiker.

11.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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