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Quellen-Telekommunikationsüberwachung Schaar kritisiert Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung

„Zudem schwächen die Maßnahmen die IT-Sicherheit.“

Berlin – Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Gesetz über die Nutzung von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie zur Online-Durchsuchung kritisiert und hält Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.

„Die umfangreichen Kataloge zum Einsatz des Bundestrojaners widersprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe). „Zudem schwächen die Maßnahmen die IT-Sicherheit. Behörden nutzen genau dieselben IT-Schwachstellen wie Betrüger und Erpresser. Warum sollte der Staat zukünftig noch daran interessiert sein, die erkannten Sicherheitslücken zu schließen? Er würde sich ja dann selbst aussperren.“

Schaar fügte hinzu, wo die Grenze zwischen dem legitimen Aufklärungsinteresse des Staates und dem Recht des Bürgers auf digitale Privatsphäre verlaufe, „muss natürlich immer wieder neu festgestellt werden, auch unter Berücksichtigung technischer Entwicklungen und konkreter Bedrohungen. Für derartige Überlegungen scheint die Große Koalition nicht viel übrig zu haben, denn fast jede Woche werden neue Gesetze beschlossen, die die Privatsphäre beeinträchtigen und Bürgerrechte einschränken. Ich vermisse hier Abwägung und Augenmaß, zumal viele der beschlossenen Maßnahmen die Sicherheit gar nicht verbessern.“

Doch „offenbar wollen die Regierungsfraktionen keine gründliche Debatte. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist das für mich ein ziemlich arroganter Umgang mit der Macht zulasten der Demokratie und des Rechtsstaats.“ Er halte es für „sehr wahrscheinlich, dass die Regelungen von Karlsruhe kassiert werden“.

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), übte ebenfalls Kritik. „Der Staat kann künftig dauerhaft seine Bürger ausspähen“, sagte sie der „Berliner Zeitung“ (Freitagsausgabe). Dabei handele es sich „um schwerste Grundrechtseingriffe, die nahezu ohne öffentliche Debatte in die Strafprozessordnung aufgenommen werden“. Denn die Bestimmungen sei erst nachträglich in andere Gesetzesvorhaben eingebaut worden.

Künast fügte hinzu: „Der Trojaner ist technisch gar nicht auf die Kommunikation begrenzbar. Andere Behauptungen der Großen Koalition treffen nicht zu. Bürger müssen außerdem damit rechnen, schon bei kleineren Delikten betroffen zu sein.“

23.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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