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Netzwerkdurchsetzungsgesetz Richterbund begrüßt Kabinettsbeschluss zum NetzDG

Wer bedroht oder beleidigt werde, der müsse das unkompliziert melden können.

Berlin – Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, hat die vom Kabinett am Mittwoch gebilligte Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) begrüßt.

„Es ist richtig, bei Hass und Hetze im Netz nicht nur auf eine konsequente Strafverfolgung zu setzen, sondern auch den Rechtsschutz für die Betroffenen zu stärken“, sagte Rebehn den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben).

Das bisherige Verfahren zur Auskunftserteilung bei Beleidigungen oder Drohungen müsse „vereinfacht werden, damit Nutzer schneller Auskünfte von den Plattformen über die Identität der Beleidiger erhalten können. Wichtig ist zudem, dass die Meldewege der Netzwerke für Hate-Speech möglichst einfach sind“, so der DRB-Bundesgeschäftsführer weiter. Wer im Netz bedroht oder beleidigt werde, der müsse das den Plattformen direkt und unkompliziert melden können, sagte Rebehn den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Die Bundesregierung hatte am Mittwoch Verbesserungen für Nutzer sozialer Netzwerke, die sich über Inhalte beschweren oder gelöschte Inhalte wiederherstellen wollen, auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Nutzer leichter ihren Anspruch auf Auskunft über den Namen von Verfassern mutmaßlich rechtswidriger Inhalte durchsetzen können. Dafür sollen Gerichte, die über solche Auskunftsersuchen entscheiden müssen, künftig nicht nur die Erlaubnis, sondern auch die Verpflichtung dazu erteilen können. Bislang würden Plattformen die Herausgabe der Daten noch häufig verweigern mit dem Argument, dass sie zwar dürften, aber nicht müssten, hieß es.

Zudem sollen soziale Netzwerke zu mehr Nutzerfreundlichkeit bei Beschwerden gezwungen werden.

02.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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