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Elektroauto an einer Ladestation
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Elektromobilität Regierungskommission sieht Mangel an Strom-Tankstellen

Es bestehe „akuter Handlungsbedarf“.

Berlin – Für einen Ausbau der Elektromobilität, wie ihn die Bundesregierung anstrebt, werden derzeit deutlich zu wenige neue Strom-Tankstellen errichtet. Es bestehe „akuter Handlungsbedarf“, heißt es in einem Strategiepapier der Regierungskommission „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagausgaben berichten.

Demnach müssten jährlich zwischen 9.000 und 22.000 öffentliche und 325.000 private Ladepunkte am Wohnort und am Arbeitsplatz von Elektroauto-Fahrern zusätzlich entstehen, wenn Elektroautos auch nur einen Anteil von zehn Prozent der Neuzulassungen erreichen. Derzeit liegt der Anteil bei etwa 2,5 Prozent.

Die Expertenkommission, die die Bundesregierung zur Elektromobilität berät, fordert deshalb ein Sofortpaket, das auch staatliche Förderung für die private Lade-Infrastruktur umfasst. Bislang gibt es staatliche Unterstützung ausschließlich für öffentliche Stromtankstellen. Zudem bräuchten die Kommunen mehr Planungsexperten.

Außerdem müsse ein Flächenatlas für die Städte entwickelt werden, in dem mögliche Standflächen ausgewiesen werden müssten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) plädiert deshalb dafür, stärker auf teil-öffentliche Ladepunkte wie Parkhäuser zu setzen. Das sagte ein Sprecher des Verbandes dem RND. Zudem müssten auch bei Einzelhändlern, im Wohnungsbau und am Arbeitsort alle denkbaren Stellflächen im nicht-öffentlichen Bereich für E-Zapfsäulen angeworben werden, so der VKU.

Zusätzlich zum Neubau von Stromtankstellen müssen laut VKU zudem Tausende bestehender E-Zapfsäulen mit Stromzählern nachgerüstet werden. Experten gehen demnach davon aus, dass von den 16.000 öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkten in Deutschland etwa die Hälfte noch keine Zähler hat, die den Vorgaben des Eichrechts entsprechen. Sie sind deshalb illegal und hätten stillgelegt werden müssen, werden bislang aber geduldet.

Bevor die Übergangsfrist am 31. März ausläuft, wird nun die „förmlich-einheitliche Frist“ zu Umrüstung abgeschafft, wie es aus einem Brief des VKU an seine Mitgliedsfirmen hervorgeht, über den die RND-Zeitungen berichten.

Zunächst soll nun jeder Betreiber von Stromtankstellen „seinen konkreten, individuellen Nachrüstplan“ bei der zuständigen Eichbehörde einreichen. Erscheint die Nachrüstung der Behörde zu spät, solle sie dem Betreiber „am Markt verfügbare Produkte“ empfehlen.

Die Mobilitäts-Kommission will an diesem Freitag einen Zwischenbericht mit Empfehlungen für die Politik vorlegen.

26.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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