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EU-Geldwäscherichtlinie Regierung sieht keine Probleme bei Transparenzregister

Unternehmer in Deutschland wehren sich dagegen.

Berlin – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht einen ausreichenden Schutz von Unternehmern, wenn das Transparenzregister künftig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor, über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Es werde „ein höchst möglicher Schutz der personenbezogenen Daten und damit zugleich eine Reduzierung möglicher Gefahren erreicht“, heißt es darin.

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Verzeichnis von wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen. Die Datenbank wurde von der EU im Kampf gegen Terror, organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingeführt. Bislang konnten nur Steuerfahnder, Strafverfolgungsbehörden und Personen mit einem „berechtigten Interesse“ Einsicht nehmen. Mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie soll das Transparenzregister nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Doch Unternehmer in Deutschland wehren sich dagegen. Sie fürchten, durch die öffentliche Einsehbarkeit ihrer Daten Opfer von Betrug, Entführung, Erpressung oder Gewalt zu werden.

„Im Transparenzregister wird nicht die konkrete Anschrift der wirtschaftlich Berechtigten, sondern nur der Wohnort erfasst. Die Angabe zum Wohnort ist jedoch für den Personenkreis der Öffentlichkeit nicht einsehbar“, heißt es dazu nun im Schreiben Bundesregierung.

Zudem wird darauf verwiesen, dass eine Online-Registrierung zur Identifizierung aller Personen eingerichtet werden soll, die Informationen aus dem Register anfordern. Im Falle von Straftaten sei darum „feststellbar, wer Einsicht in das Transparenzregister genommen“ habe.

Die Opposition hält das Vorgehen von Finanzminister Scholz für fragwürdig. „Zwar ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung von höchster Priorität“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Florian Toncar, dem Blatt. „Dennoch dürfen Grundsätze des Datenschutzes nicht über Bord geworfen werden.“

12.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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