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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
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Bundesinnenministerium Regierung lehnt feste Obergrenze für Flüchtlinge ab

„Beim Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte gibt es keine Obergrenze.“

Berlin – Die Bundesregierung lehnt eine feste Obergrenze für alle Flüchtlingsgruppen in Deutschland ab. „Es bleibt dabei: Beim Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte gibt es keine Obergrenze“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der „Welt“.

Man befürworte ausschließlich Kontingente für jene Menschen, die den Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention oder einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten, weil ihnen in ihrer Heimat ein ernsthafter Schaden droht. Zu dieser Gruppe zählen derzeit die meisten Syrer.

Vor allem aus der CSU hatte man dagegen zuletzt die Forderung gehört, eine generelle Obergrenze für die Zuwanderung sei dringend geboten.

Das Innenministerium verwies darauf, dass Kontingente die sichere Reise vieler Menschen nach Europa ermöglichen könnten. Zudem wären viele Flüchtlinge nicht mehr auf die Hilfe von kriminellen Schleppern angewiesen.

Die SPD im Bundestag begrüßte den Vorschlag und forderte eine Verteilung von Bürgerkriegsflüchtlingen innerhalb der Europäischen Union (EU). „In der EU sollte gemeinsam versucht werden, großzügige Kontingente für Bürgerkriegsflüchtlinge festzulegen, die fair auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka. „Das Grundrecht auf Asyl, das ohnehin nur eine geringe Zahl der hier Ankommenden in Anspruch nehmen kann, bleibt von einer solchen Regelung unberührt“, erklärte der Innenexperte.

23.11.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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