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Paragraf 100a Polizei darf Mails und Anrufe von Einbrechern überwachen

Auf Drängen der Union solle auch erlaubt sein Einzeltätern zu überwachen.

Berlin – Die Polizei darf künftig Mails oder Anrufe von mutmaßlichen Wohnungseinbrechern überwachen. Darauf hätten sich das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium geeinigt, berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe.

Bislang war das nur möglich, wenn der Verdacht bestand, dass eine Bande die Einbrüche begangen hat. Auf Drängen der Union solle es in Zukunft auch erlaubt sein, die Telekommunikation von Einzeltätern zu überwachen, allerdings nur, wenn die Ermittler vermuteten, dass sie einem Serieneinbrecher auf der Spur sind.

Der Paragraf 100a der Strafprozessordnung solle entsprechend geändert werden, berichtet der „Spiegel“. Die Eckpunkte für die Reform der Strafprozessordnung wolle das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden.

11.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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