newsburger.de Nachrichten aus aller Welt

Handy-Sendemast
© über dts Nachrichtenagentur

Bericht Neuer Streit um Funkfrequenzen für Krisen- und Katastrophenfälle

„Wir brauchen diese Frequenzen.“

Berlin – Gut drei Monate nach Ende der 5G-Mobilfunkauktion ist ein neuer Streit um Funkfrequenzen ausgebrochen. Für die im kommenden Jahr frei werdenden Frequenzen im 450-Megahertz-Spektrum hat neben der Energiewirtschaft nun auch der Betreiber des Digitalfunks für Einsatz- und Rettungskräfte Bedarf angemeldet.

„Wir brauchen diese Frequenzen, um für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und die Bundeswehr ein flächendeckendes und hochsicheres Basisbreitbandnetz sicherzustellen“, sagte Andreas Gegenfurtner, Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), der „Welt am Sonntag“.

Derzeit betreibt die Bundesanstalt den Digitalfunk lediglich für die Sprachkommunikation. Das bundesweite Netz ist nicht für den Datentransport ausgelegt. Wenn Polizisten heute Fotos verschicken wollen, greifen sie häufig zu ihren privaten Smartphones. Das soll sich künftig ändern. Mithilfe der 450-Megahertz-Frequenzen wolle die Behörde ein bundesweites Basisbreitbandnetz aufbauen, berichtet die Zeitung weiter.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der für über 900 Stadtwerke spricht, sehen jedoch die Notwendigkeit einer sicheren Datenübertragungstechnik in der Energiewirtschaft als höher an. Wenn die Sicherheitsbehörden geltend machten, es gehe bei ihnen um Leben und Tod, dann sei das in der Energiewirtschaft inzwischen nicht mehr viel anders, heißt es bei den Frequenzbewerbern.

Die Energiewirtschaft kritisiert, dass die Sicherheitsbehörden nach der 450-Megahertz-Frequenz greifen, obwohl ihnen ja schon ein 700-MHz-Band zugewiesen wurde. Das könne man ja erst einmal ausbauen.

Man habe schließlich die Erfahrung machen müssen, dass die Sicherheitsbehörden zehn Jahre gebraucht hätten, um ihr TETRA-Digitalfunknetz aufzubauen, kritisiert die Energiewirtschaft. So lange könne man nicht warten. Es seien „erhebliche Zweifel angebracht“, dass die BDBOS der Energiewirtschaft bis Ende 2021 ein funktionsfähiges Netz zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen könne.

22.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

Weitere Meldungen

"Selbstbedienungsladen" Weselsky nennt Boni für Bahnvorstände „perverses System“

Der Vorsitzende der Lockführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, ist empört über die geplanten Bonuszahlungen für den Vorstand der Deutschen Bahn. Er bezeichnet dieses Vorhaben als Ausdruck eines "perversen Systems" und einem "Selbstbedienungsladen" für Führungskräfte. ...

Statistisches Bundesamt Inlandstourismus legt zu

Im Oktober 2023 verzeichneten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 44,6 Millionen Übernachtungen von in- und ausländischen Gästen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,2 Prozent im Vergleich zu Oktober 2022, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in ...

Analyse E-Paketwagen könnten 632.000 Tonnen CO2 pro Jahr sparen

Stillstand Streik bei der Bahn beginnt

Bericht RWE und EnBW wollen Förderung für Solarmodule aus Europa

Bericht Mittelständler planen erste große Fabrik für E-Benzin

Statistisches Bundesamt Umsatz im Dienstleistungsbereich zurückgegangen

DHL Sendungsmengen in Vorweihnachtszeit auf „sehr hohem Niveau“

Unternehmensnachfolge Interesse so gering wie noch nie

Unternehmen Einzelhandel blickt etwas optimistischer auf Weihnachtsgeschäft

Statistisches Bundesamt Einzelhandel macht mehr Umsatz

Österreich Signa meldet Insolvenz an

Energie BDEW sieht keine Zukunft für Gasheizungen

Unternehmen Hackerangriff auf wichtigen IT-Dienstleister von Steuerberatern

Ifo-Institut Nur begrenztes Potenzial für Fracking in Deutschland

Unternehmen Industriegewerkschaft warnt vor Standortschließungen

Unternehmen C&A will 100 neue Filialen in Europa

China Birkenstock will nach Börsengang vor allem in Asien wachsen

Immobilien Baubranche warnt vor Pleitewelle

Industrie IW hält Lindners „Wachstumschancengesetz“ für unzureichend

« Vorheriger ArtikelNächster Artikel »