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Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek
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Koalitionskompromiss Neuer Streit über Werbeverbot für Abtreibungen

„Paragraph 219a Strafgesetzbuch muss gestrichen werden.“

Berlin – In der SPD gibt es Auseinandersetzungen über den umstrittenen Koalitionskompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen im Strafrechtsparagrafen 219a und das zuletzt veröffentlichte Verzeichnis von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

„Die Liste der Bundesärztekammer in der nun veröffentlichten Form ist faktische Desinformation“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben). „Da der gefundene Kompromiss weder die benötigte Informations- noch Rechtssicherheit gewährleisten kann, besteht weitergehender Handlungsbedarf“, sagte Scheer, die gemeinsam mit SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach für den SPD-Vorsitz kandidiert.

„Paragraph 219a Strafgesetzbuch muss gestrichen werden, um weiteren Schaden sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch betroffenen Frauen abzuwenden.“ Im Moment ist kaum ein Arzt bereit, sich in das zentrale Verzeichnis der Mediziner aufnehmen zu lassen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, da sie eine Prangerwirkung befürchten.

Lauterbach hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im „Spiegel“ dazu aufgefordert, Anreize zu setzen, damit sich Ärzte auf der Liste eintragen lassen. Sein Mitkandidatin Nina Scheer ging nun einen Schritt weiter und forderte die Abschaffung von 219a.

Bei der Opposition stieß die Forderungen der Sozialdemokratin auf Wohlwollen – und Skepsis. Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, sagte dem RND, ihre Partei sei bereit, den Paragraf 219a „endlich ersatzlos zu streichen“. Die Mehrheit mit Grünen und FDP stehe nach wie vor. „Wenn die SPD sich nicht weiter selber im Weg steht und Nina Scheer mit ihrer Forderung nicht nur Wahlkampf um den SPD Vorsitz machen will, kann der unsägliche Paragraf umgehend aus dem Strafgesetzbuch fliegen“, so Möhring.

Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte dem RND, glaubwürdig wäre der Vorstoß zur Aufkündigung des „unsäglichen Kompromisses“ nur, wenn die SPD-Fraktion in den nächsten Wochen im Bundestag einen Antrag zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen zur Abstimmung einbringen würde. „Die SPD muss ein für alle mal verstehen, dass die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren und die Rechtssicherheit von Ärzten kein Spiel ist, wenn sie zum wiederholten Male Versprechungen zum 219a macht“, so Schauws. „Die SPD sollte jetzt springen.“

Andere Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sind zurückhaltender als Scheer. „Die Liste ist keine große Hilfe für die betroffenen Frauen, wenn dort nur so wenige Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aufgeführt sind“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem RND.

„Es wäre besser gewesen, den Tatbestand des 219a deutlicher zu reduzieren und nur das offensive Werben für Abtreibungen strafrechtlich zu belangen“, so Fechner weiter. Dennoch sei es richtig gewesen, den Kompromiss mit der Union einzugehen: „Wohl wissend, dass es nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung war.“

05.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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