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Parkinson Linke will Anerkennung als Berufskrankheit für Bauern

Es sei zynisch, Betroffenen weiter Hilfe zu verweigern.

Berlin – In Frankreich ist Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten, Winzern und Gärtnern bereits anerkannt, in Deutschland wird die entsprechende Prüfung noch einige Jahre dauern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über welche die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.

Der Linken-Agrarexpertin Kirsten Tackmann dauert das zu lange: „Die Linke fordert nicht nur einen Abschluss des Prüfvorgangs innerhalb eines Jahres, sondern endlich auch die längst überfällige Anerkennung als Berufskrankheit“, sagte sie. Es sei zynisch, Betroffenen weiter Hilfe zu verweigern, so die Linken-Politikerin weiter.

Im Juni hatte der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat der Bundesregierung in einem ersten Schritt die „generelle Geeignetheit“ von Parkinson als Berufskrankheit bei Agrarberufen festgestellt. Jetzt soll in einem zweiten Schritt wissenschaftlich ergründet werden, ob Berufsvertreter aufgrund ihres Umgangs mit Pestiziden ein „erheblich höheres Erkrankungsrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung aufweisen“, heißt es in der Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Es sei von einem „mehrjährigen Beratungszeitraum auszugehen“.

Frankreich hat die entsprechende Anerkennung bereits 2012 per Dekret vollzogen. Die Bearbeitungszeiten in Deutschland seien „inakzeptabel lang“, kritisierte Tackmann.

Studien hatten in den vergangenen Jahren einen Zusammenhang zwischen Parkinson und Pestiziden erkannt, die im Agrarsektor verwendet werden oder worden sind. „Es gibt reichlich Hinweise darauf in der Forschung. Das ist meiner Meinung nach unstrittig“, sagte Beate Ritz, Professorin für Epidemiologie an der University of California, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Parkinson müsse als Berufskrankheit im Agrarsektor anerkannt werden, so Ritz weiter. Bei einer entsprechenden Anerkennung haben Betroffene Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das können beispielsweise Reha-Kosten oder Rentenzahlungen sein.

14.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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