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Christine Lambrecht
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Anhören von Mitschnitten Lambrecht droht Anbietern von Sprachassistenten mit Bußgeldern

Rechtsverstöße müssten sofort abgestellt werden.

Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Anbieter von Sprachassistenten eindringlich vor einem nachträglichen Anhören von Mitschnitten durch Mitarbeiter gewarnt.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthalte „klare Regeln“ für das Internet der Dinge, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“. Dazu gehöre „insbesondere, dass die Kunden einfach, klar und verständlich über Art und Umfang der Datennutzung informiert werden“, so die Justizministerin weiter. Unternehmen trügen hier „die volle Verantwortung, wenn dies nicht konsequent geschieht“.

Rechtsverstöße müssten sofort abgestellt werden. „Andernfalls drohen den Unternehmen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes“, sagte Lambrecht.

Zuvor hatte Apple als erster Anbieter von Sprachassistenten angekündigt, die Nutzer ausdrücklich um eine Erlaubnis zum nachträglichen Anhören von Mitschnitten durch Mitarbeiter zu fragen. Die Funktion soll demnach in einem späteren Software-Update umgesetzt werden. Bis dahin solle die Praxis weltweit gestoppt und auf den Prüfstand gestellt werden.

Bei Assistenzsoftware wie Amazons „Alexa“, dem „Google Assistant“ und „Siri“ wurden Fragmente von Mitschnitten seit Jahren zum Teil auch von Menschen angehört und abgetippt, um die Qualität der Spracherkennung zu verbessern.

Lambrecht riet den Nutzern vor diesem Hintergrund, sie sollten „auf jeden Fall sehr gut abwägen, ob sie eine bestimmte digitale Anwendung wirklich in ihrem Haus haben möchten“. Digitale Sprachassistenten erfassten und analysierten „private Gespräche und Geräusche aus unserem persönlichsten Lebensbereich“, so die SPD-Politikerin. Viele hätten daher „fassungslos reagiert, als sie durch Medienberichte erfahren haben, dass die Anbieter diese privaten Gespräche teilweise auch durch Mitarbeiter oder Dienstleister auswerten lassen“, so die Justizministerin weiter.

Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet hat, um das Anhören der Mitschnitte durch Mitarbeiter des Konzerns oder Dienstleister zu untersagen.

„Ich begrüße es nachdrücklich, dass sich die Behörden den Umgang der Anbieter mit den Aufzeichnungen digitaler Sprachassistenten genau anschauen und, wo es erforderlich ist, auch einschreiten“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“.

02.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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