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"Gute-Kita-Gesetz" Kommunen beklagen fehlende Einnahmen

Das Bundesfamilienministerium fühlt sich nicht zuständig.

Berlin – In den Kommunen regt sich Unmut über das „Gute-Kita-Gesetz“. Denn viele Länder planen mit den zusätzlichen Bundesmitteln, den Wegfall der Elternbeiträge zu ermöglichen. Die Länderzuschüsse zur beitragsfreien Kita gleichen die Fehlbeträge in den Kommunen aber oft nicht aus.

„Die Städte und Gemeinden erwarten, dass die Länder ihnen die Kita-Gebührenausfälle in vollem Umfang ausgleichen“, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Bundesweit summieren sich die Elternbeiträge demnach auf rund fünf Milliarden Euro jährlich. Auf diese Mittel seien die Kommunen angewiesen.

„Wenn Bund und Länder qualitativ hochwertige, kostenfreie Kitas versprechen, so müssen Sie ihr finanzielles Engagement, insbesondere an den Betriebskosten, dauerhaft deutlich erhöhen“, so Krickl.

Über das „Gute-Kita-Gesetz“ sollen bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, welche Maßnahmen für mehr Kita-Qualität und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren ergriffen werden sollen. Die Höhe der Elternbeiträge legen aber meist die Kommunen fest. Hier gibt es regional immense Unterschiede. Entscheidet nun ein Bundesland, dass mit den Elterngebühren eine Säule der Finanzierung abgeschafft wird, kann das in den Kommunen zu ganz unterschiedlichen Ausfallkosten führen.

Auch der Deutsche Landkreistag fordert darum, dass die zusätzlichen Belastungen für die Kommunen durch das „Gute-Kita-Gesetz“ von den Ländern ausgeglichen werden. „Denn die Länder erhöhen die Standards in der Kindertagesbetreuung und kürzen oder streichen die Elternbeiträge“, sagte der Jugenddezernent des Deutschen Landkreistages, Jörg Freese, dem „Handelsblatt“. „Die Kommunen haben diese Veränderungen umzusetzen und benötigen hierfür die zusätzlich notwendigen Mittel.“

Das Bundesfamilienministerium fühlt sich nicht zuständig: „Es handelt sich nicht um eine Problematik des Gute-Kita-Gesetzes, sondern es betrifft die Beziehung zwischen Kommunen und Land“, teilte eine Sprecherin dem „Handelsblatt“ auf Anfrage mit.

11.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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