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Stühle im Flur einer Schule
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Ganztagsbetreuung an Grundschulen Kommunen sehen bundesweiten Rechtsanspruch kritisch

Im Übrigen fehle es an Bewerberinnen und Bewerbern.

Berlin – Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält den für 2025 angestrebten bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen so kurzfristig für nicht umsetzbar.

„Neben der ungeklärten Frage der Finanzierung stellt auch die personelle Ausstattung ein kaum zu lösendes Problem dar“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er reagierte damit auf Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts, wonach 665.000 zusätzliche Ganztagsplätze bis 2025 benötigt würden.

„Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher geben das nicht ansatzweise her und können so schnell auch nicht aufgebaut werden“, warnte Landsberg. Im Übrigen fehle es an Bewerberinnen und Bewerbern. Die große Masse der Grundschulen biete zudem die räumlichen Voraussetzungen nicht, um eine solche Ganztagsbetreuung anzubieten, unterstrich der Vertreter des Städte- und Gemeindebunds.

Die Investitionskosten beziffert das Institut auf rund 3,9 Milliarden Euro und die jährlichen Betriebskosten auf 2,6 Milliarden Euro. „Um den immensen und stetig wachsenden Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen zu decken und die qualitativen Ansprüche zu gewährleisten, brauchen wir deutlich mehr Geld im System“, forderte Landsberg.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bundesbeteiligung in Höhe von zwei Milliarden Euro bis Ende 2021 reiche jedenfalls bei Weitem nicht aus. „Es ist politisch fragwürdig, einen Rechtsanspruch zu formulieren, wenn bereits heute absehbar ist, dass er kaum erfüllbar sein wird“, kritisierte Landsberg. „Auch hier gilt der Grundsatz: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist kurzfristig umsetzbar.“

16.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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