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Bleibe- und Ausweisungsrecht Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Abschiebung straffällig gewordener Ausländer soll erleichtert werden.

Berlin – Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen. Das neue Bleiberecht soll es gut integrierten Ausländern mit unsicherem Aufenthaltsstatus ermöglichen, in Deutschland zu bleiben.

Wenn der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist, mündliche Deutschkenntnisse vorhanden sind und keine Straftaten verübt wurden, soll dem Gesetzentwurf zufolge künftig nach einem achtjährigen Aufenthalt ein Bleiberecht gewährt werden. Für Familien mit minderjährigen Kindern soll dies bereits nach sechs Jahren Aufenthalt gelten.

Zugleich soll eine Abschiebung straffällig gewordener Ausländer erleichtert werden. Erlaubt werden sollen zudem schengenweit geltende Einreise- und Aufenthaltsverbote bei missbräuchlicher Asylantragstellung.

03.12.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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