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Sorgerecht Justizministerium prüft Ausweitung für Stiefeltern

„Eine Adoption geht ja viel weiter als ein kleines Sorgerecht.“

Berlin – Das Bundesjustizministerium erwägt erstmals, eine größere Zahl von Stiefeltern am Sorgerecht zu beteiligen.

„Das kleine Sorgerecht von Stiefeltern wird ebenfalls Gegenstand der Prüfung sein, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stiefkindadoption“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der „Welt am Sonntag“.

Derzeit tage die vom Ministerium eingesetzte Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“. Bis zum Sommer prüften demnach Experten kindschaftsrechtliche Fragen für jene Fälle, in denen Eltern nach der Trennung weiterhin gemeinsam ihr Kind erziehen wollen. Die Karlsruher Richter hatten im April entschieden, dass auch nicht verheirateten Paaren das Adoptionsrecht für Stiefkinder eingeräumt werden müsse. Binnen eines Jahres muss nun der Gesetzgeber handeln.

„Eine Adoption geht ja viel weiter als ein kleines Sorgerecht“, sagte Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, der „Welt am Sonntag“. Wenn also für unverheiratete Stiefeltern sogar das Recht auf Adoption bestehe, sei es „nur logisch, dass auch die rechtliche Stellung nicht-ehelicher Eltern im Alltag neu sortiert werden muss“, so Walper weiter.

Hintergrund: Bislang kann ein Stiefelternteil nur dann das kleine Sorgerecht beantragen, wenn ein leiblicher Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt. Das ist nur selten der Fall. In der Regel bleiben beide Eltern auch nach einer Trennung sorgeberechtigt.

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Justizministeriums hatte bereits 2016 in einem Gutachten gefordert, Stiefeltern mehr Rechte einzuräumen, da sie mitunter in eine volle Elternrolle hineinwachsen.

26.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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