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CDU Innenstaatssekretär Krings verlangt „Staatsziel Kinderförderung“

Kinder seien bereits heute umfassend im Grundgesetz geschützt.

Berlin – Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) hat zur am Donnerstag in Weimar beginnenden Familienministerkonferenz die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz infrage gestellt und stattdessen die Einführung eines „Staatsziels Kinderförderung“ gefordert.

„Kinder sind bereits heute wie alle Menschen und alle Altersgruppen umfassend im Grundgesetz geschützt“, sagte Krings der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Da wo Kinder in der Praxis nicht ausreichend geschützt oder gefördert würden, liege das mit Sicherheit nicht am Grundgesetz.

Krings warnte: „Wer ein zusätzliches umfassendenes Grundrecht nur für Kinder einführen will, wird bald auch mit entsprechenden Forderungen für Senioren und andere Gruppen konfrontiert werden.“

Interessant könne aber „die Einfügung eines Staatszieles der Kinderförderung in Zusammenhang mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit sein“, so Krings. Dieses könne Politik und Verwaltung dazu verpflichteten, die Interessen der schon geborenen, aber auch der noch nicht geborenen Kinder stärker bei staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen, sagte der CDU-Politiker.

Die am Donnerstag in Weimar beginnende Konferenz der Jugend- und Familienminister hat das Thema auch auf der Tagesordnung. Laut Koalitionsvertrag sollen spätestens bis Ende 2019 Vorschläge vorgelegt werden, wie das neue Kindergrundrecht in der Verfassung ausgestaltet werden soll.

16.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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