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Pkw-Maut Grünen werfen Scheuer falsche Angaben vor

Kindler forderte Aufklärung.

Berlin – Die Grünen werfen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) falsche Angaben in seinen Aussagen zu der vor dem Europäischen Gerichtshof gescheiterten Pkw-Maut vor.

Scheuer habe in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 24. Juli erläutert, dass das Risiko eines negativen Urteils von den Experten des Bundesverkehrsministeriums mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 15 Prozent angesetzt worden sei, schreibt der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler in einem Schreiben an Scheuer, über das der „Tagesspiegel“ berichtet.

„Nach Durchsicht aller von Ihnen übermittelten Unterlagen zum Risikomanagement ist für mich nicht ersichtlich, mit welchen konkreten Schritten und basierend auf welchen Annahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines negativen EuGH-Urteils von bis zu 15 Prozentpunkten hergeleitet wurde und wo genau diese abgebildet ist“, kritisierte Kindler.

Aus Tabellen von sogenannten Risikoworkshops vom 09. August 2018 und dem 13. Dezember 2018 gehe lediglich hervor, dass die Schadenshöhe im Bereich „Allgemeine politische Risiken“ und im Bereich „Risiken aus der mangelnden Konformität zu nationalen und europäischen Gesetzgebungen“ durch die anwesenden Personen des Ministeriums und externe Berater „mit `hoch` und die Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils mit `gering` bzw. `äußerst gering` bewertet wurden“.

Kindler forderte Aufklärung von dem Minister, wie er zu der 15-Prozent-Schätzung und damit ein sehr geringes Niederlage-Risiko vor dem EuGH gekommen sei.

„Die Vergabe der Pkw-Maut und die Unterschrift unter die Maut-Verträge noch vor dem EuGH-Urteil war voreilig und kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler neben den bisherigen Kosten in Höhe von 55 Millionen Euro zusätzlich vermutlich einen dreistelligen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen“, kritisierte Kindler.

Der Europäische Gerichtshof hatte die geplante Pkw-Maut für rechtswidrig erklärt. Scheuer steht unter Druck, weil er die Verträge zur Erhebung und Kontrolle mit den Betreibern geschlossen hatte, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Direkt nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge. Daraus könnten nun finanzielle Forderungen der Unternehmen resultieren.

27.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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