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Volker Beck
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Grüne Beck verlangt Änderungen am kirchlichen Arbeitsrecht

„Es ist übergriffig und völlig unverhältnismäßig.“

Berlin – Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, hat Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts verlangt. „Es ist übergriffig und völlig unverhältnismäßig, die Einhaltung doktrinärer Regeln in der Lebensführung von allen Beschäftigten zu verlangen“, sagte Beck dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montagsausgabe).

Er bezog sich vor allem auf die persönlichen Loyalitätspflichten für Mitarbeiter außerhalb der Verkündigung, die nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder als Homosexuelle nicht offen mit ihrem Partner zusammenleben dürfen.

Beck widersprach damit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), der die Regeln in dem von ihm herausgegebenen Buch „Wie viel Religion verträgt der Staat“ verteidigt.

Beck verwies darauf, dass nicht nur die Gläubigen mehrheitlich die rigorose Haltung ihrer Kirchenführung ablehnten, sondern inzwischen auch relevante Teile der Hierarchie.

Auf der jüngsten Familiensynode in Rom habe eine Mehrheit der Bischöfe für einen anderen pastoralen Umgang mit Lesben, Schwulen und wiederverheirateten Geschiedenen votiert. „Da kann doch kaum mehr behauptet werden, dass diese Menschen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Botschaft schaden, wenn sie bei der Caritas oder in einem katholischen Krankenhaus arbeiten.“

Beck will zudem die Regel kippen, dass Mitarbeiter der Kirche Christen sein müssen. Das Quasi-Monopol, das kirchliche Krankenhäuser oder Kitas in manchen Regionen hätten, stelle angesichts der steigenden Zahl Nicht-Getaufter für immer mehr Menschen eine unzumutbare Hürde bei der Jobsuche dar.

In einem Papier für den Parteivorstand schlägt Beck vor, Konfession und Personalauswahl dort teilweise zu entkoppeln, wo es deutlich mehr kirchliche Einrichtungen gibt, als es dem Christen-Anteil an der Bevölkerung entspricht.

03.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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