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Familienpolitik Grüne wollen neue Rechtsform für Patchwork-Eltern

Ziel des Konzeptes sei Rechtssicherheit.

Berlin – Die Grünen wollen in der Familienpolitik durch eine neue Rechtsform der „elterlichen Mitverantwortung“ die Rechte und Pflichten von sogenannten sozialen Eltern in Patchwork-Familien stärken. Dazu hat die Grünen-Bundestagsfraktion ein Konzept beschlossen, wie die „Welt“ berichtet.

„Mit diesem Angebot einer rechtlichen Absicherung von Mehr-Eltern-Konstellationen wollen wir die Verunsicherung verringern, die es in vielen Patchwork-Familien gibt“, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner.

Laut dem Grünen-Konzept könnten künftig die Sorgeberechtigten beim Jugendamt „die Übertragung der elterlichen Mitverantwortung“ auf eine weitere Person (maximal zwei) beantragen und müssten erklären, dass von jenen weiteren Erwachsenen „die tatsächliche Verantwortung für das Kind bereits übernommen wurde“. Ist das Kind älter als 14, ist seine Zustimmung nötig. Eine Beratung durchs Jugendamt ist vorgesehen.

Möglich soll das Verfahren nur sein, wenn es keinen anderen Sorgerechtstreit um das Kind gibt. Sind alle einig, soll der „soziale“ Elternteil eine Art Ausweis erhalten, mit dem klar würde: Er darf Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens treffen, nicht aber über den Namen des Kindes, über dessen religiöse Erziehung und dessen Wohnort bestimmen. Er hätte ein Umgangsrecht, und wenn ein Sorgeberechtigter stirbt, könnte das Familiengericht den Verbleib des Kindes bei ihm anordnen.

Es soll auch neue Pflichten geben: Ein „Mitverantwortlicher“ wäre unterhaltspflichtig, könnte aber auch einen Teil des Kinderfreibetrags beanspruchen. Das Kind würde ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig, hätte aber auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe jener Person. Bei all dem wäre es nicht nötig, dass ein „Mitverantwortlicher“ mit einem der Sorgeberechtigten verheiratet oder verpartnert ist.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen würde die „Mitverantwortung“ nicht automatisch erlöschen, wenn sich der soziale Vater und die biologische Mutter trennen. Aufheben könnte jenes Rechtsinstitut nur ein Familiengericht.

Wie gravierend es mithin wäre, jene Rechtsform zu beantragen, ist den Grünen bewusst. Allen Beteiligten, so Dörner, müsse „klar sein, dass die Entscheidung für diese Mitverantwortung nicht leichtfertig getroffen werden darf“.

Ziel des Konzeptes sei Rechtssicherheit: „Bei unserer intensiven Beschäftigung mit diesem Thema haben wir in vielen dieser Familien erfahren, dass sich die sozialen Eltern trotz großen Einsatzes für die Kinder ihrer Rolle in der Familie nicht sicher sind, auch weil ihre rechtliche Position unklar ist“, sagte Dörner.

Sie betonte aber, dass es vor allem um das „Wohl der Kinder“ gehe. „Diese brauchen unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen, Stabilität in ihren Beziehungen, auch zu ihren sozialen Eltern. Und zu solcher Stabilität wollen wir rechtlich beitragen.“

09.07.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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