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Fahrradfahrer
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Straßenverkehrsordnung Grüne fordern Sonderrechte für Fahrradfahrer

Förderung von Rad- und Fußverkehr „wichtiger Bestandteile der Verkehrswende“.

Berlin – Die Grünen fordern Sonderrechte für Fahrradfahrer und wollen diese in der Straßenverkehrsordnung verankert sehen. Das geht aus einem Bundestagsantrag hervor, der am Dienstag von der Grünen-Bundestagsfraktion beschlossen worden ist und über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben) berichten.

Demnach soll das Rechtsabbiegen an roten Ampeln für Radfahrer „grundsätzlich bei besonderer Rücksichtnahme auf den Vorrang für den Fußverkehr“ ermöglicht werden, heißt es in dem Antrag. Einbahnstraßen sollten für den Radverkehr grundsätzlich „in beide Richtungen“ geöffnet werden. Einschränkungen dieser Regelung sollten nur noch mit Begründung zugelassen werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Außerdem fordere die Grünen-Bundestagsfraktion, in die Straßenverkehrsordnung einen Mindestabstand von 1,5 Metern für das Überholen von Radfahrern und Fußgängern aufzunehmen. „Die Förderung von Rad- und Fußverkehr sind wichtiger Bestandteile der Verkehrswende“, heißt es in dem Grünen-Antrag.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, ohne gute Radpolitik bleibe die Verkehrswende im Leerlauf. „Es ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, Radfahren sicher und attraktiv zu machen. Die Benachteiligungen von Radfahrern muss beendet werden“, so Hofreiter weiter.

„Die Straßenverkehrsordnung braucht ein Update. Die derzeitigen Regelungen folgen noch immer dem Primat der autogerechten Stadt“, sagte Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

03.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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