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Rentenpflicht für Selbstständige Gesetzentwurf kommt Ende 2019

„Wir haben drei Millionen Selbstständige, die im Alter nicht abgesichert sind.“

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will schon bald Selbstständige per Gesetz dazu verpflichten, in eine Rentenversicherung einzuzahlen und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag einlösen.

„Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen“, sagte Heil der „Rheinischen Post“ (Samstag). „Wir haben drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die im Alter nicht abgesichert sind“, sagte Heil.

Künftig müssten Selbstständige entweder „Mitglied in einem Versorgungswerk sein, wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten“, sagte der SPD-Politiker.

„Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen“, sagte Heil.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD war vereinbart worden, dass Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als „Opt-out-Lösung“ – anderen „geeigneten“ Vorsorgearten wählen können.

Die Eigentumswohnung oder anderer Immobilienbesitz, der vielen Selbstständigen traditionell als „beste Altervorsorge“ gilt, dürfte nicht dazu gehören. Denn laut Koalitionsvertrag gelten nur solche Vorsorgearten als „geeignet“, die insolvenz- und pfändungssicher sind.

06.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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