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Minijobs Gebäudereiniger fordern Ende der 450-Euro-Jobs

„Die Minijobs gehören abgeschafft.“

Berlin – Das Gebäudereiniger-Handwerk fordert das Ende der Minijobs. „Die Minijobs gehören abgeschafft“, sagte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Branche schließt sich damit Forderungen der Gewerkschaften an.

Ein Grund für die Forderung ist nach Angaben von Dietrich die hohen Kosten für Arbeitgeber. Für normale Arbeitsverhältnisse würden rund 20 Prozent Sozialversicherungsabgaben fällig, bei den Minijobs seien es rund 30 Prozent Abgaben plus die Pauschalsteuer.

„Ein Minijob ist für Arbeitgeber also nicht nur völlig unflexibel, es ist auch die teuerste Beschäftigungsvariante“, sagte der Innungsmeister. Besser seien voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Jobs.

Auch aus Sicht der Arbeitnehmer seien Minijobs unattraktiv, so Dietrich. Jede Lohnerhöhung führe dazu, dass Minijobber weniger arbeiten wollten: „Das ist eine absurde Situation.“ Ändere sich an der Arbeitszeit nichts, dann überschritten Minijobber nach einer Lohnerhöhung die Grenze von 450 Euro im Monat und würden steuer- und sozialversicherungspflichtig. Damit aber würden sie deutlich weniger Geld verdienen. Deshalb „wollen die Minijobber ihre Arbeitszeit bei jeder Lohnerhöhung um etwa fünf Minuten kürzen“, sagte der Bundesinnungsmeister. In seiner Branche betreffe das mehr als 100.000 Menschen.

Sollte sich keine politische Mehrheit für eine Abschaffung der Minijobs finden, müsse die Bundesregierung wenigstens die 450-Euro-Grenze erhöhen, fordern die Gebäudereiniger. „500 Euro pro Monat wäre angemessen, damit die Beschäftigten in den Genuss von höheren Löhnen kommen“, sagte Dietrich.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich seit einiger Zeit für ein Ende der Minijobs ein. Wer in einem solchen Beschäftigungsverhältnis stehe, habe keine Anreize, seine Arbeitszeit auszuweiten, hieß es vor Kurzem in einer Stellungnahme des DGB zu einem Gesetzentwurf der FDP im Bundestag. Dies verstärke den Fachkräftemangel beispielsweise im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie.

31.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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