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ESM-Bankenhilfen Experten äußern verfassungsrechtliche Bedenken

Einführung der Bankenhilfen ohne Änderung des ESM-Vertrages „rechtswidrig“.

Berlin – Gegen die geplanten direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsschirms ESM werden verfassungsrechtliche Bedenken laut: „Der Bundestag sollte der Einrichtung des Instruments zur direkten Bankenrekapitalisierung wegen Unvereinbarkeit mit dem ESM-Vertrag seine Zustimmung versagen“, heißt in einem Gutachten von Dietrich Murswiek, Professor der Universität Freiburg für die Stiftung Familienunternehmen erstellt hat, aus dem das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) zitiert.

An diesem Donnerstag wird der Bundestag über die Schaffung des neuen ESM-Instruments abstimmen. Für Streit sorgt unter anderem die Frage, wie der Bundestag beim möglichen Einsatz des Instruments beteiligt wird. In seinem Gesetzentwurf hat das Finanzministerium vorgesehen, dass das Parlament vertrauliche Informationen über eine Bank nicht erhalten soll, sondern nur ein kleines Sondergremium, schreibt die Zeitung.

„Die Vorschrift führt dazu, dass fast alle der 631 Bundestagsabgeordneten über die Bewilligung hoher Milliardenbeträge zur Rettung einer Bank sozusagen mit verbundenen Augen entscheiden“, schreibt Murswiek. Diesen Bedenken will die Koalition nun entgegentreten.

Union und SPD wollen am Mittwoch im Haushaltsausschuss einen Änderungsantrag beschließen, berichtet das „Handelsblatt“ weiter. Das Sondergremium tauche dort nicht mehr auf. Der Antrag sehe vor, dass alle Abgeordneten die Informationen über eine hilfsbedürftige Bank erhalten.

„Auch bei dem neuen ESM-Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung ist eine umfassende Parlamentsbeteiligung sichergestellt“, sagte Norbert Barthle (CDU), der Chefhaushälter der Union, dem „Handelsblatt“.

Murswiek sieht allerdings in seinem Gutachten noch weitere rechtliche Hürden. Der ESM-Vertrag, den die Euro-Länder geschlossen haben, erlaube nur Finanzhilfen an Staaten, nicht aber an Finanzinstitute, heißt es laut „Handelsblatt“ im Gutachten. Nach Ansicht von Murswiek ist die Einführung der Bankenhilfen ohne Änderung des ESM-Vertrages „rechtswidrig“. Und: „Der Bundestag darf einem völkerrechtswidrigen Rechtsakt nicht zustimmen.“

Zudem seien ESM-Hilfen eigentlich an die Bedingung geknüpft, dass sie zur „Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar“ seien. Bei der Bankenrekapitalisierung könnte es ausreichen, wenn der Staat gefährdet ist, in dem das Institut sitzt.

„Es ist aber ein wesentlicher Unterschied, ob das Euro-Währungsgebiet im Ganzen oder nur einzelne seiner Mitgliedstaaten in ihrer Finanzstabilität gefährdet sind“, heißt es im Gutachten. Die Bestimmung sei „mit dem ESM-Vertrag unvereinbar“.

Murswiek hatte für den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einrichtung des ESM gestritten.

05.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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