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Hans-Jürgen Papier
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Verfassungsrechtlich unbedenklich Ex-Verfassungsrichter Papier hält Tarifeinheitsgesetz für sinnvoll

„Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“

Berlin – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das umstrittenen Gesetz zur Tarifeinheit für sinnvoll und verfassungsrechtlich unbedenklich.

In einem Gastbeitrag für die „Welt“ schreibt der Jurist: „Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber der Gefahr unbegrenzter Tarifpluralität begegnen will, die darin gesehen wird, dass der Arbeitgeber mit ständigen Tarifvertragsverhandlungen und Arbeitskämpfen überzogen werden kann.“

Der frühere Verfassungsrichter widerspricht damit einer Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetzesvorhaben geäußert hatte. Am Donnerstag steht die erste Lesung im Bundestag an.

Nicht nur Spartengewerkschaften wie die Lokführergewerkschaft GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit lehnen die Tarifeinheit ab. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zählt zu den Kritikern, die der Bundesregierung vorwerfen, die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht kleiner Gewerkschaften aushebeln zu wollen.

Laut Papier dient die Tarifeinheit dem „Ziel der Wahrung eines funktionsfähigen Tarifvertragssystems“. Schon heute bezögen Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen teilweise überproportional hohe Gehälter, was nicht zuletzt zu Lasten der Mehrheit der Arbeitnehmer in dem Betrieb und damit der Binnenloyalität innerhalb der Arbeitnehmerschaft gehe.

Der Gesetzgeber dürfte bei der Ausgestaltung des Tarifvertragssystems „auch die gesamtwirtschaftlichen Gefahren, die von einer solchen unbegrenzten Tarifpluralität konkurrierender Gewerkschaften ausgehen können“ berücksichtigen und zum Anlass für entsprechende rechtliche Regelungen nehmen, unterstreicht der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident.

05.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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