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Organspende Ex-Verfassungsrichter nennt Bedingungen für Widerspruchslösung

Verfassungsrechtliche Bedenken „teile ich nicht“.

Berlin – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung bei der Organspende unter bestimmten Bedingungen für zulässig.

Verfassungsrechtliche Bedenken „teile ich nicht“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Zwar greife die Widerspruchslösung in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Doch dürfe dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden, wenn es wie bei der Organspende um den Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Menschen gehe, so der ehemalige Verfassungsrichter weiter.

Allerdings müsse die gesetzliche Regelung „dafür Sorge tragen, dass der Widerspruch jederzeit, unbürokratisch und voraussetzungslos erklärt werden kann“, so Papier. Außerdem müssten Irrtümer und Missbräuche ausgeschlossen sein und „gegebenenfalls auch Angehörige das Widerspruchsrecht des Verstorbenen noch geltend machen können“, sagte der ehemalige Verfassungsrichter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Eine Abgeordnetengruppe um Spahn hatte am Montag in Berlin ihre Pläne für die sogenannte Widerspruchsregelung vorgestellt. Demnach soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat.

03.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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