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Hermann Gröhe
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CDU Ex-Gesundheitsminister Gröhe verteidigt Sterbehilfe-Gesetz

Es gebe Leitlinien für Sterbebegleitung durch ärztliche Organisationen.

Berlin – Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aus dem Jahr 2015 verteidigt. „Ich bin davon überzeugt und natürlich ist es das gute Recht, eine Überprüfung vor dem Verfassungsgericht anzustreben“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag im Deutschlandfunk.

Aufgrund von Befürchtungen seitens einiger Ärzte und Ethiker verhandelt das Bundesverfassungsgericht aktuell über die geschäftsmäßige Sterbehilfe. „Ich gebe immer zu, dass es offenkundig notwendig ist, noch Wissenslücken zu schließen“, sagte Gröhe dazu.

Den Befürchtungen von einzelnen Ärzten trete die zuständige Fachgesellschaft und die Bundesärztekammer aber entschieden entgegen. Es gebe Leitlinien für Sterbebegleitung durch ärztliche Organisationen. Man habe die Anwendung, den Ausbau und die Vergütung der Palliativstationen verbessert, so Gröhe weiter. Es existiere aber in allen Landesärztekammern eine klare Ansage, dass es nicht ärztliche Aufgabe sei, Selbsttötung zu befördern.

„Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit dem neu eingeführten Paragrafen zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, so Gröhe. „Ob in einem solchen Urteil dann auch Dinge gesagt werden, die für eine Betrachtung des, aus meiner Sicht höchst bedenklichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Anlass geben, wird man dann sehen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, dass der Staat in Einzelfällen den Zugang zu Betäubungsmitteln nicht verwehren darf, welche eine Selbsttötung ermöglichen. Gröhe hatte das als damals zuständiger Minister kritisiert.

16.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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