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Solidaritätszuschlag
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Solidaritätszuschlag Durchschnittsverdiener zahlten bisher 6.300 Euro

„Mit dem Ende des Solidarpakts II muss auch der Soli fallen.“

Berlin – Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener hat seit 1991 insgesamt rund 6.300 Euro an Solidaritätszuschlag gezahlt. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler hervor, über welche die „Rheinische Post“ berichtet.

Demnach sei bei einem kinderlosen Single, der jeweils das durchschnittliche Brutto-Jahresgehalt verdiente, von 1991 bis heute eine jahresdurchschnittliche Soli-Belastung von rund 242 Euro angefallen. Familien mit Kindern und Eheleute mit Durchschnittsverdiensten hätten laut den Berechnungen in der Regel wegen des Ehegattensplittings und der Kinderfreibeträge deutlich weniger bezahlt.

Insgesamt summierten sich die Soli-Einnahmen zwischen 1991 und 2019 laut dem Steuerzahlerinstitut auf bisher rund 344 Milliarden Euro. Der Durchschnittsverdienst sei von knapp 20.000 Euro im Jahr 1991 auf heute gut 36.000 Euro deutlich angestiegen – entsprechend hätten auch die jährlichen Soli-Zahlungen zugenommen.

„Mit dem Ende des Solidarpakts II muss auch der Soli fallen. Nicht nur teilweise und erst im Wahljahr 2021, wie das jetzt geplant ist. Sondern komplett“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, der „Rheinischen Post“. Dies sei eine Frage der „politischen Glaubwürdigkeit. Außerdem ist es verfassungsrechtlich geboten“, so Holznagel weiter.

Der Solidaritätszuschlag war erstmals 1991 mit der Begründung eingeführt worden, den Aufbau Ost in den neuen Bundesländern zu finanzieren. Er betrug zu Beginn 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer und seit 1998 durchgehend 5,5 Prozent.

03.10.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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